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Strafrecht

Wenn sich ein Strafverfahren ankündigt, wird diese Tatsache für die Betroffenen meist zu einer sehr belastenden und teilweise sogar existenzbedrohenden Situation. Das gilt gleichermaßen für den Beschuldigten wie auch für dessen Angehörige – insbesondere wenn es zur Anordnung einer Untersuchungshaft kommt.

Im Strafverfahren machen Beschuldigte durch die Ausnahmesituation und mangels besseren Wissens sehr häufig Fehler, die sich später nur schwer korrigieren lassen. Lassen Sie sich, wenn Sie selbst betroffen sind, möglichst bereits in der ersten Vernehmung durch die Polizei, die Staatsanwaltschaft oder die Ordnungsbehörde anwaltlich vertreten.

Die frühzeitige Einschaltung eines Strafverteidigers führt oft dazu, dass Bußgelder, Geldstrafen oder sogar Freiheitsstrafen nicht verhängt werden – oder zumindest eine geringere Sanktion erreicht wird. Oft kann auch die Dauer von Zwangsmaßnahmen (z.B. Untersuchungshaft) verkürzt wird.

Grundsätzlich sollten Sie bei jedem drohenden Strafverfahren folgendes berücksichtigen:
Kontaktieren Sie einen Strafverteidiger so früh wie möglich und machen Sie ohne Rücksprache mit ihm keine Angaben zur Sache.


Typische Schwerpunkte:

● Ausländerstrafrecht
● Jugendstrafsachen
● Betäubungsmittelstrafsachen
● Sexualstrafsachen
● Verkehrsstrafsachen und Ordnungswidrigkeiten
● Gewaltdelikte
● Eigentumsdelikte
● Revisionen in Strafsachen

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